Fallbeispiel Zahnfall
Die Geburtstagsfeier unserer lieben Tante Elsa hat toll Fahrt aufgenommen. Als einer der Höhepunkte wurde der (Erb)Tante eine grosse Geburtstagstorte überreicht. Selfie folgte auf Selfie und alle warteten gespannt auf das traditionelle Ausblasen der weitaus vielen Kerzen. Nachdem sich der Kerzenrauch gelegt hat, folgte der forsche Anschnitt der Torte. Alle ergaben sich dem süssen Schmaus. Plötzlich hallte ein Angstschrei durch die frohe Gesellschaft! Nicht gerade erfreut, eher geniert, hielt die gefeierte Tante Elsa eine Stiftkrone in den Fingern, die auf ein Zuckergusskügelchen gebissen hatte. Sie bemühte sich krampfhaft, die Zahnlücke mit Zusammenpressen ihrer Lippen zu verbergen. Liegt ein unfallbedingter Zahnschaden vor, der gemäss KVG übernommen werden muss?
Die rechtsichere und fachzahnärztlich fundierte Beurteilung solcher Fälle ist in unseren Händen bestens aufgehoben. Zusätzlich bearbeiten wir Fälle im Bereich der Krankenpflege-Verordnung (KLV). Sie regelt die Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen, die als direkte Folge von Krankheiten notwendig werden. Weiter betrifft es zahnärztliche Behandlungen ,die zur erfolgreichen Behandlungen von schweren Krankheiten zwingend zu erfolgen haben.